Hallo zusammen!
ich werde am Donnerstag mal versuchen die GO6800 aus dem 3438 in meinen PI1536 einzubauen und viceversa. ( Nicht schlagen sollte ich es zeitlich nicht schaffen) Sollte alles Dunkel bleiben bei beiden Laptops, wird wohl wirklich ein Problem im BIOS bestehen.
Wen dem so ist drängt sich mir eine Frage auf: da ein wesentliches Merkmal eines Laptops mit MXM Schnittstelle die Auswechselbarkeit der Grafikkarte ist (so allgemein angepriesen!), diese aber durch den Hersteller mittels Eingriffe im BIOS verhindert wird, hätten wir dann nicht den Fall, daß der von uns erworbene Gegenstand eine ihm "zugesicherte" Eigenschaft nicht hat und der Verkäufer hier nachbessern bzw. den Gegenstand zurücknehmen muß? Ist vielleicht ein Anwalt hier? Erinnere mich das es im HGB und im BGB solche Passagen gibt.
Check doch mal nach!